Die neue Bundesförderung ab dem 1. Januar 2024.
Wände, Fenster, Türen und/oder Dächer sind in älteren Gebäuden oftmals nicht ganz dicht oder einfach nicht gut gedämmt. Das ist weder gemütlich, noch wirkt es sich positiv auf unsere Energiekosten aus. Wenn Sie dagegen etwas unternehmen möchten, ist jetzt der beste Zeitpunkt dafür.
Das Klimaschutzministerium unterstützt sie in ihrem Vorhaben mit dem sogenannten Sanierungsbonus, der bei mehreren Maßnahmen bis zu 42.000 EUR für ihr Haus betragen kann. Das schont nicht nur ihr Konto, sondern wirkt sich auch positiv auf unser Klima aus.
Was kann gefördert werden?
Förderungsfähige Maßnahmen:
- Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
Einfamilienhaus
Gefördert wird die thermische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Reihenhäusern, die älter sind als 15 Jahre.
Was kann wie hoch gefördert werden?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und beträgt maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten.
Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mindestens 25 Prozent aller gedämmten Flächen) erhöhen sich die nachfolgend genannten maximalen Fördersummen um 50 Prozent.
- Umfassende Sanierung gemäß klimaaktiv Standard: Förderung bis zu 42.000 Euro
- Umfassende Sanierung guter Standard: bis zu 27.000 Euro
- Teilsanierung 40 Prozent: bis zu 18.000 Euro
- Einzelbauteilsanierungen: bis zu 9.000 Euro
- Bonus für ein Gesamtsanierungskonzept: 550 Euro
- Achtung: Pro Kalenderjahr kann zukünftig eine Maßnahme eingereicht werden.
» Detailinformationen zur Förderung
Eine Kombination von Bundesförderung und Landesförderungen ist möglich. Eine Übersicht über die neun Landesförderungen und die Kontaktdaten der zuständigen Landesförderstellen finden Sie bei
klimaaktiv.
Wohnhausanlage
Gefördert wird die thermische Sanierung von mehrgeschoßigen Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten und Reihenhausanlagen, die älter sind als 15 Jahre.
Was kann gefördert werden?
Förderungen gibt es für die Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs, der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens und für die Sanierung bzw. Austausch den Fenster und der Außentüren.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und beträgt maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten.
- Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard: bis zu 300 Euro pro m2 Wohnnutzfläche
- Umfassende Sanierung guter Standard: bis zu 200 Euro pro m2 Wohnnutzfläche
- Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mindestens 25 Prozent aller gedämmten Flächen) erhöht sich die Förderung auf bis zu 525 Euro/m2 Wohnnutzfläche
- Für Dach- und bei Fassadenbegrünungen von Gebäuden im Ortskern gibt es bis zu 200 Euro/m2 Wohnnutzfläche
- Einzelbauteilsanierung der Fenster: bis zu 9.000 Euro
- Bonus für ein Gesamtsanierungskonzept: 1.000 Euro
- Pro Kalenderjahr kann zukünftig eine Maßnahme eingereicht werden.
» Detailinformationen zur Förderung
Betriebe
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden, die älter sind als 20 Jahre. Einreichen können Unternehmen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Was kann gefördert werden?
- Als Einzelbausanierung ist die Dämmung der obersten Geschoßdecke (z. B. Dach), die Sanierung oder der Austausch von Fenstern, Dachflächenfenstern und Außentüren förderfähig, ebenso der Tausch von Lichtkuppeln, Lichtbändern, Sektionaltoren und Rolltoren.
- Umfassende Sanierung guter Standard: bis zu 200 Euro pro m2 Wohnnutzfläche
- Zusätzlich gilt: Bei einer umfassenden Sanierung kann auch die Dämmung der Außenwände gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt bei einer umfassenden Sanierung bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten.
» Detailinformationen zur Förderung